Veranstaltung: | Hygienekonzept KV Berlin-Lichtenberg |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | KV Berlin Lichtenberg Vorstand |
Beschlossen am: | 22.10.2020 |
Eingereicht: | 22.10.2020, 22:25 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Hygienekonzept Kreisverband B90/Die Grünen Berlin Lichtenberg
Beschlusstext
Am 13.08.2020 hat die Mitgliederversammlung (MV) beschlossen nach langem
Schließen der Geschäftsstelle wieder Präsenzveranstaltungen im Freien und in
Räumen anzubieten. Der Beschluss lautet:
Wir bieten Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen als
Hybridveranstaltungen unabhängig von der Empfehlung des Landesvorstandes
undunter Einhaltung des Hygienekonzeptes an. Auch weitere Sitzungen können
hybrid durchgeführt werden, unterliegen aber einer Zustimmung des Vorstandes und
der Bereitschaft der Kreisgeschäftsführung.
Im Folgenden ist aufgeführt welche Grundregeln für Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen, Veranstaltungen im Freien, Aktionen und Verteilaktionen
gelten.
Generelle für alle Veranstaltungstypen geltende
Regelungen
Vorbereitung von Veranstaltungen
Bitte prüft in eurer Gruppe immer, ob alle Personen, die teilnehmen wollen, auch
an einem physischen Treffen teilnehmen können beziehungsweise sich damit
wohlfühlen. Achtet aufeinander und gestaltet eure Treffen so, dass sie für alle
nutzbar sind.
Ihr könnt euch auch weiterhin für unseren Videokonferenzr- oder Telko-Raum
anmelden und diese für Hybridveranstaltungen nutzen.
Es ist ein*e Hygienebeauftragte*r zu benennen, die bei der Sitzung auf die
Einhaltung der Maßnahmen achtet.
Für Veranstaltungen in der Kreisgeschäftsstelle (KGS) und Aktionen /
Verteilaktionen ist vorab unter Angabe der Verantwortlichen Person und
gegebenenfalls gegebenenfalls eines erweiterten Hygienekonzeptes die Genehmigung
des Vorstandes einzuholen. Die Vorstandssitzungen finden sind alle 2 Wochen
donnerstags statt, bei Dringlichkeit kann auch das Umlaufverfahren genutzt
werden. Wendet euch hierfür an buero@gruene-lichtenberg.de
Während der Veranstaltung
Sofern nicht anders bestimmt, gelten sowohl im Innen- als auch Außenraum
Mindestabstände zu anderen Personen von 2m sowie grundsätzlich eine Pflicht zum
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNS). Wer keine MNS tragen kann oder darf,
den bitten wir online an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Wenn
Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sind Kontaktdaten für eine
etwaige Rückverfolgung nach den geltenden Datenschutzbestimmungen zu erfassen.
Unter den folgenden Umständen, ist ein Hinterlassen von Kontaktdaten und
Aufenthaltszeitraum der Teilnehmer*innen notwendig.
Wenn die Abstandsregeln nicht sicher eingehalten werden können.
Wenn gemeinsame sanitäre Anlagen genutzt werden, die nicht nach jedem
Besuch desinfiziert und gereinigt werden können.
Entsprechend dieser Regeln, sind für alle Veranstaltungen innerhalb der KGS die
Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erfassen.
Formulare dazu findet ihr hier:
Die Datenschutzinformationen sind auf den Veranstaltungen gut sichtbar
auszulegen. Ihr findet sie hier:
Die Kontaktformulare sind vor und während der Veranstaltung von den
Teilnehmer*innen in eine verschlossene Box einzuwerfen. Nach der Veranstaltung
sind diese in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Datum der Veranstaltung
versehen ist zu stecken und zeitnah in der KGS abzugeben. Diese Umschläge werden
durch die Kreisgeschäftsführung nach 14 Tagen vernichtet.
Wir empfehlen den Download der datenschutzkonformen Corona-Warn-App der
Bundesregierung und ihre Nutzung gerade bei Veranstaltungen.
Einhaltung der Husten-und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder
in ein Taschentuch, Hände vom Gesicht möglichst fernhalten). Auf Körperkontakt
wie Handschlag, Umarmung etc. ist zu verzichten.
Benutzte Einmal-Taschentücher müssen direkt entsorgt werden (möglichst in
Mülleimer mit Deckel).
Im Falle eines Infektionsverdachtes
Bei Verdacht auf eine Infektion kontaktiert bitte umgehend medizinisches
Fachpersonal, sowie das Gesundheitsamt und haltet euch an die angeordneten
Maßnahmen.
Im Falle einer Infektion benachrichtige bitte gemäß den Aufforderungen das
Gesundheitsamt haltet euch an die angeordneten Maßnahmen. Wenn ihr in der Zeit
davor auf eine unserer Veranstaltungen besucht habt, macht das Gesundheitsamt
darauf aufmerksam, damit diese Kontakt mit uns aufnehmen können.
Im Falle einer Infektion benachrichtigt bitte gemäß den Aufforderungen des
Gesundheitsamtes unseren Kreisgeschäftsführer Jakob (buero@gruene-
lichtenberg.de) sowie den Vorstand (vorstand@gruene-lichtenberg.de), damit ggf.
eine Rückverfolgung eingeleitet werden kann.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
Vorbereitung von Sitzungen
Ihr könnt euch auch weiterhin für unseren Videokonferenz- oder Telko-Raum
anmelden und diese nutzen. Eine Hybridveranstaltung in unserer
Kreisgeschäftsstelle (KGS) kann durchgeführt werden, wenn die
Kreisgeschäftsführung dies eingerichtet hat.
Um unsere Räumlichkeiten in der KGS zu nutzen meldet euch bitte bei Jakob
(buero@gruene-lichtenberg.de). Er koordiniert die Raumverteilung.
AG Veranstaltungen können über unseren eigenen Aktiven-Verteiler beworben
werden. Eine physische Teilnahme ist nur nach einer vorherigen Anmeldung
bei der verantwortlichen Person für die Sitzung möglich.
Jede Einladung zu einer Sitzung muss auf die notwendigen Hygienemaßnahmen und
folgende Punkte hinweisen:
Auf Krankheitssymptome, die auf Covid-19 schließen lassen können, ist zu
achten. Bei Verdacht auf eine Infektion muss die Person der Sitzung
fernbleiben.
Es gibt eine maximale Anzahl an Personen, die anwesend sein darf. Für die
Sitzplätze gibt es klar erkennbare Markierungen.
Eine Anmeldung bei der Verantwortlichen Person für die Sitzung ist
erforderlich.
Es gilt absolute Maskenpflicht (über Mund und Nase), der Mund-Nasen-Schutz
ist selbst mitzubringen.
Bitte bringt eigene Kugelschreiber und Arbeitsmaterial mit.
Getränke bitte nach Möglichkeit eigenständig mitbringen. Getränke in
Tassen und Gläsern muss sich jeder selbst holen. Die gestellten Softdrinks
sind erlaubt. Die Flaschen müssen nach der Sitzung selbstständig
zurückgebracht werden.
Snacks für alle sind nicht erlaubt. Essen ist nur erlaubt, wenn die
essende Person am offenen Fenster sitzt.
Die Fenster und Türen müssen während der gesamten Sitzung alle 20 Minuten
für 2 Minuten zum Stoßlüftengeöffnet sein.
Nach Betreten der KGS müssen die Hände desinfiziert oder mit Seife
gewaschen werden.
Wenn ihr Unterstützung bei der korrekten Gestaltung eurer Einladung
braucht, wendet euch an Jakob oder den Vorstand unter buero@gruene-
lichtenberg.de.
Bitte vorher klar und deutlich kommunizieren, dass maximal 12 Personen an der
Sitzung in der KGS teilnehmen können. Bitte meldet euch hierzu bei der Person,
welche die Sitzung organisiert, im Vorfeld an.
Vor Beginn der Sitzung
Bitte setzt vor Betreten der Geschäftsstelle eure Mund-Nasen-Bedeckung auf.
Ebenfalls müssen nach Betreten der KGS die Hände desinfiziert oder mindestens 20
Sekunden mit Seife gewaschen werden.
Achtet auch vor der Geschäftsstelle auf den Mindestabstand von 2m. Im
Eingangsbereich der Geschäftsstelle, im WC und im Sitzungsraum stehen euch
Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
Alle Teilnehmer*innen an einer Sitzung müssen ihre Kontaktdaten und den
Aufenthaltszeitraum hinterlassen für den Fall einer notwendigen Rückverfolgung.
Sitzungsraum
Sitzungen finden nur im großen Veranstaltungsraum mit maximal 12 Personen statt.
Die Tische und Stühle wurden im Sitzungsraum so platziert, dass in alle
Richtungen ein Mindestabstand von 2m eingehalten werden kann. Bitte verrückt die
Stühle und Tische nicht. Ein von einer Person gewählter Sitzplatz soll nicht
mehr durch andere Personen belegt werden.
Bitte desinfiziert vor und nach eurer Sitzung eure verwendeten Arbeitsplätze,
sowie Türklinken, Fenstergriffe, den Kühlschrankgriff und Lichtschalter.
Verantwortlich hierfür ist die Person, welche die Sitzung bei Jakob angemeldet
hat.
Wenn ihr während der Sitzung eure Arbeitsplätze dennoch wechselt, müssen diese
erneut desinfiziert werden.
Während der Sitzung müssen die Türen und Fenster alle 20 Minuten für 2 Minuten
zum Stoßlüften geöffnet sein.
Arbeitsausstattung
Alle benötigten Ausstattungen für ein Treffen dürfen nicht von mehreren Personen
benutzt oder herumgereicht werden. Dazu zählen auch Unterlagen, Schreibpapier,
Kugelschreiber, Stifte, Textmarker etc.
Jede Person behält ihre Unterlagen und nimmt sie nach der Sitzung mit.
Küche und WC
Bitte achtet auf gute Handhygiene. Hinweise zum korrekten Händewaschen hängen in
der Küche und im WC aus. Zudem stehen Handdesinfektionsmittel im WC, am Eingang
der Geschäftsstelle und im Sitzungsraum bereit.
Selbst mitgebrachtes Essen und Getränke dürfen in den Räumlichkeiten am offenen
Fenster verzehrt werden. Es dürfen KEINE Wasserkaraffen verwendet werden.
Es kann KEIN Filterkaffee oder andere Getränke in Kannen bereitgestellt werden.
Kleine Getränkeflaschen aus dem Kühlschrank dürfen für den persönlichen Verzehr
entnommen werden.
Bitte entsorgt etwaiges Verpackungsmaterial und Getränkeflaschen umgehend und
eigenständigin den hierfür vorgesehenen Behältnissen bzw. Getränkekisten.
Verwendete Tassen und Glaser bitte ebenfalls umgehend eigenständig abwaschen.
Veranstaltungen im Freien
Vorbereitung der Sitzungen
Jede Einladung zu einer Sitzung muss auf die notwendigen Hygienemaßnahmen und
folgende Punkte hinweisen:
Auf Krankheitssymptome, die auf Covid-19 schließen lassen können, ist zu
achten. Bei Verdacht auf eine Infektion muss die Person der Sitzung
fernbleiben.
Bitte bringt eigene Kugelschreiber und Arbeitsmaterial mit.
Snacks für alle sind nicht erlaubt.
Wenn ihr Unterstützung bei der korrekten Gestaltung eurer Einladung braucht,
wendet euch an Jakob oder den Vorstand unter buero@gruene-lichtenberg.de
Während der Sitzung
Achtet auch im Freien auf einen Mindestabstand von 2m zueinander. Wenn ein
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt eine grundsätzliche Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Erfassung der Kontaktdaten.
Aktionen
Um auch Vor-Ort Aktionen durchführen zu können, sind hierbei höhere
Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Veranstaltungen bedürfen weiterhin der Zustimmung
des Vorstandes.
Vorbereitung der Veranstaltung
Da jede Aktion in der Ausgestaltung anders sein kann, ist nach Möglichkeit von
der veranstaltenden AG / dem veranstaltenden Mitglied ein weiterführendes
Konzept vorzulegen.
Das erweiterte Hygienekonzept sollte folgende Punkte enthalten:
Veranstaltungsdatum und -zeitraum
Ort
Ansprechperson und Hygienebeauftrage*r
Kurzbeschreibung der geplanten Aktion
Ggf. Erweiterung des allgemeinen Hygienekonzeptes zu Veranstaltungen im
Freien oder Innenraum
Jede Einladung zu der Aktion muss auf die notwendigen Hygienemaßnahmen und
folgende Punkte hinweisen:
Auf Krankheitssymptome, die auf Covid-19 schließen lassen können, ist zu
achten. Bei Verdacht auf eine Infektion muss die Person der Veranstaltung
fernbleiben.
Es gilt absolute Mund-Nasenschutzpflicht, der Mund-Nasen-Schutz ist selbst
mitzubringen. Personen, die ohne Attest keine Maske tragen können ggfs.
Von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Während der Veranstaltung ist auf einen Mindestabstand von 2m zu achten.
Wenn ihr Unterstützung bei der korrekten Gestaltung eurer Einladung braucht,
wendet euch an Jakob oder den Vorstand unter buero@gruene-lichtenberg.de.
Während der Veranstaltung
Der/Die Hygienebeauftragte hat auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu
achten.
Wenn Fotos für Social Media gemacht werden, sollten diese nicht aus Winkeln
gemacht werden, die ein Nichteinhalten der Hygienemaßnahmen vermuten lassen.
Es ist Desinfektionsmittel für die Teilnehmer*innen an der Aktion
bereitzuhalten.
Nach der Veranstaltung
Falls für die Veranstaltung Kontaktformulare notwendig waren, sind diese Daten
in einem verschlossenen Umschlag mit Datum der Veranstaltung versehen bei der
Datenschutzbeauftragten / Kreisgeschäftsführer*in abzuliefern.
Verteil- und Steckaktionen
Steckaktionen
Da bei Steckaktionen grundsätzlich kein Kontakt zu anderen Personen vorgesehen
ist, sind diese relativ unbedenklich. Alle Teilnehmer*innen an Steckaktionen
haben dennoch auf ausreichend Mindestabstand von 2m zu anderen Personen zu
achten.
Bei Briefkästen im Innenraum besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung.
Ausreichend Desinfektionsmittel ist vorzuhalten.
Verteilaktionen
Verteilaktionen können nur durchgeführt werden, wenn gewährleistet ist, dass
zwischen unseren Mitglieder*innen und der erhaltenden Person ein Mindestabstand
von 2m eingehalten werden kann. Dies kann beispielsweise durch das Aufstellen
des Lastenrades zwischen die Passanten und die Verteiler*innen oder eine
ähnliche Begrenzung gewährleistet sein.
Es gilt die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Es ist
Desinfektionsmittel für die Verteiler*innen und ggf. Passant*innen
bereitzuhalten.
Wenn Fotos für Social Media gemacht werden, sollten diese nicht aus Winkeln
gemacht werden, die ein Nichteinhalten der Hygienemaßnahmen vermuten lassen.